TÜV fällig???

Mit beschädigter Autoscheibe zum TÜV – das können die Folgen sein

Mit einer beschädigten Windschutzscheibe sollten Sie nur bedingt zum TÜV fahren.

  • Wenn der Steinschlag sternförmige und tiefe Risse aufweist und die Beschädigung größer als ein Zweicentstück ist, müssen Sie die Scheibe vorher austauschen lassen. Der TÜV-Prüfer kann Ihnen in diesem Fall sonst keine Plakette erteilen.
  • Befindet sich der Steinschlag im Sichtbereich des Autofahrers, darf der TÜV Ihnen grundsätzlich keine Plakette erteilen. In diesem Fall muss die Scheibe ausgetauscht werden, erst dann wird Ihr Auto die Prüfung bestehen.
  • Kleine kuhaugenförmige Beschädigungen an der Windschutzscheibe können repariert werden. Befindet sich der Steinschlag außerhalb des Sichtfeldes, kann der TÜV Ihnen die Plakette erteilen. Ob Sie wirklich die TÜV-Plakette erhalten, liegt jedoch im Ermessen des Prüfers.

Lassen Sie den Steinschlag vorher von einem Fachmann in Augenschein nehmen. Fahren Sie erst zum TÜV, wenn der Schaden behoben ist.

 

 


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